Ist das Leistungsschutzrecht ein totes Pferd?

Pferdekopf, Bronzeplasik

Über das 2013 beschlossene Leistungsschutzrecht (LSR) – den Versuch, Google für Nutzung von Textschnipseln in der Liste der Suchergebnise zahlen zu lassen – haben andere schon kompetent geschrieben, daher möchte hier nur zwei Zitate verbreiten.

Zur Erinnerung die Vorgeschichte: einige Großverlage, die sich in der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) zusammengeschlossen haben, hatten sich beim Bundeskartellamt über Google beschwert. Die Beschwerde wurde jetz abgewiesen, wie die FAZ berichtet, schrieb das Kartellamt in der Begründung unter anderem:

Die Beschwerde der VG Media sei nicht schlüssig und nicht substantiiert. Welches Ziel die Verleger hätten, sei nicht erkennbar. Google sei jedenfalls nicht dazu verpflichtet, den Verlagen ihre Auszüge abzukaufen.

Dieses Ergebnis blieb wohl leicht hinter den Erwartungen der Verlagsvertreter zurück. Aber damit nicht genug, neben der üblichen Aussage, die Praktiken von Google weiter beobachten zu wollen, gab es auch noch ein kleine, aber feine Warnung in Richtung der VG Media:

Ob die Verleger-Gemeinschaft VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht nicht ein verbotenes Kartell sei, das werde das Kartellamt vielleicht auch noch prüfen.

Soweit der aktuelle Stand in Sachen LSR im Spätsommer 2014.
Das LSR erinnert mich an die Geschichte vom toten Pferd.